Elitestudiengang Osteuropastudien
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Formale Voraussetzungen

Der Studiengang richtet sich an in- und ausländische Studierende mit einem sehr guten oder guten ersten akademischen Studienabschluss (in der Regel Bachelor) und einem ausgeprägten Interesse an Osteuropa, das im Rahmen des Auswahlverfahrens klar zum Ausdruck kommen muss. Alle Studierende benötigen sehr gute Deutsch- und gesicherte Englischkenntnisse und müssen mindestens Grundkenntnisse in einer osteuropäischen Staatssprache nachweisen können. Gleichermaßen interessiert uns ihr gesellschaftliches, soziales oder politisches Engagement.

Hochschulabschluss

Die Qualifikation für das Masterstudium Osteuropastudien besitzt, wer über einen mit der Note "gut" oder "sehr gut" (bei Juristen mindestens "vollbefriedigend") abgeschlossenen, einschlägigen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügt (mindestens Bachelor) und alle anderen Anforderungen erfüllt.

Sollte Ihr Zeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, reichen Sie bitte ein Transcript of Records mit allen geleisteten Pflichtveranstaltungen inklusive Benotung ein.

Sprachkenntnisse

Die Lehrveranstaltungen finden in deutscher und englischer Sprache statt. Sie müssen daher über sehr gute Deutsch- und gesicherte Englischkenntnisse verfügen. Darüber hinaus benötigen Sie mindestens Grundkenntnisse in einer osteuropäischen Sprache.

Deutschkenntnisse können durch verschiedene Zeugnisse nachgewiesen werden. Die Liste aller akzeptierten Nachweise ist auf der Seite für Internationale Bewerber/-innen abrufbar.

Gesicherte Sprachkenntnisse müssen mindestens dem Niveau entsprechen, das in einem fünfjährigen aufsteigenden Schulunterricht erreicht wird.

Osteuropäische Sprachen sind Albanisch, Belarussisch, Bosnisch, Bulgarisch, Estnisch, Griechisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Rumänisch, Russisch, Polnisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch und Türkisch.

Grundkenntnisse entsprechen dem Niveau A2 GER.

Der Nachweis der Grundkenntnisse wird im Auswahlverfahren flexibel gehandhabt. Wenn Sie nicht über ein Zeugnis eines Sprachkurses verfügen, können Sie schriftlich darstellen, wie Sie Ihre Kenntnisse erlangt haben und das Dokument als Nachweis im Bewerbungsformular hochladen. Ggf. werden die Kenntnisse im Auswahlverfahren überprüft.