Auswahl und Zulassung
Auswahlverfahren
Das Auswahl- und Zulassungsverfahren wird von der Studiengangskoordination zentral für beide Studienstandorte organisiert.
- Sie reichen Ihre Unterlagen über das Bewerbungsportal ein.
- In einer Vorauswahl werden geeignete Bewerber:innen zu einem Auswahlgespräch über Zoom eingeladen. Diese finden in der Regel in der vorletzten Semesterwoche statt. Im Jahr 2024 ist dies der Zeitraum zwischen 8. und 12. Juli 2024. Teil des Auswahlgesprächs ist ein fachbezogener Englischtest.
- An der Universität Regensburg werden sehr überzeugende Bewerber:innen ggf. ohne Auswahlgespräch zugelassen. Auch diese Bewerber:innen werden zu einem Studienberatungsgespräch im genannten Zeitraum eingeladen.
- Ihre Zulassung erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen und ggf. erfolgreichem Auswahlgespräch in Form eines Schreibens des Studiengangs i.d.R. in der Woche nach dem Auswahlgespräch.
Zulassung
Ihre Zulassung erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen und erfolgreichem Auswahlgespräch in Form eines Schreibens des Studiengangs.
- Deutsche Staatsbürger und ausländische Studienbewerber:innen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, oder einen deutschen Hochschulabschluss (mit mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit) an einer deutschen Hochschule absolvieren bzw. erworben haben, immatrikulieren sich im Anschluss über die Studentenkanzlei der jeweiligen Universität.
- Internationale Bewerber:innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung bzw. einem ausländischen Hochschulabschluss immatrikulieren sich im Anschluss über das International Office der LMU München bzw. die Studentenkanzlei der Universität Regensburg. Beachten Sie auch den "Leitfaden für die Bewerbung zum Masterstudium (internationale Bewerber/innen)" bzw. das International Office der Universität Regensburg.
Bitte überprüfen Sie die entsprechenden Webseiten für die formalen Voraussetzungen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass für die Zulassung in der Studentenkanzlei und im International Office verschiedene Fristen gelten - wir weisen Sie daher daraufhin, gründlich zu prüfen zu welcher Gruppe Sie gehören. Sie erhalten einen endgültigen Zulassungsbescheid nur, wenn Sie die formalen Anforderungen der Studentenkanzlei bzw. des International Office rechtzeitig erfüllen.